Forschung und Entwicklung

Evaluation von Modellvorhaben
nach § 63 (1) und (2) SBG V

Mit der Gesundheitsreform wurde die gesetzliche Grundlage für die Sicherstellung eines hohen Versorgungsniveaus bei angemessenen Beitragssätzen geschaffen. Den Krankenkassen und ihren Verbänden wird damit mehr Handlungsspielraum eingeräumt bei der Verbesserung von Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Versorgung.

Innovationen können nach § 63 SGB V im Rahmen von Modellvorhaben erprobt werden, wenn sie 

  • zur Weiterentwicklung der Verfahrens- , Organisations-, Finanzierungs- und Vergütungsformen der Leistungserbringung, bzw.
  • zur Krankenbehandlung, die nach Vorschriften des SGB V oder aufgrund hiernach getroffener Regelungen keine Leistungen der Krankenversicherung sind (SGB V §63 1,2) konzipiert wurden.

Im BKK-System wird diese Chance auch genutzt. So können den Versicherten jetzt beispielsweise Angebote unterbreitet werden, die sich im Bereich der privaten Krankenversicherung bewährt haben. Ein Beispiel ist der "Selbstbehalttarif" für BKK-Versicherte.

Bei Modellvorhaben dieser Art verlangt der Gesetzgeber die Evaluation der Maßnahmen durch einen unabhängigen Sachverständigen. Im Rahmen einer solchen Auswertung werden die wirtschaftlichen Effekte und der gesundheitliche Nutzen der Innovationen betrachtet. So werden bspw. Versicherte, die sich für einen Selbstbehalttarif entschieden haben, solchen die ihn abgelehnt haben in einem längsschnittlichen Kontrollgruppendesign gegenüber gestellt.

Nach der Idee einer neuen Leistung für die Versicherten, bedarf es demnach einer Konzepterstellung und eines Evaluationsdesigns, um das Modellvorhaben schnell und nachhaltig in die Wege zu leiten. Unser Angebot beinhaltet die wissenschaftliche Begleitung dieser Prozesse.Dies umfasst die Erstellung eines Konzepts zum theoretischen Hintergrund und Stand der Forschung sowie den Entwurf eines passenden Evaluationsdesigns. Denn nicht alle Leistungen wirken sich auf alle Bereiche der Gesundheitsversorgung aus. Die Evaluation führen wir unabhängig durch und berichten über die Entwicklungen in einem jährlichen Zwischenbericht.

Nach Ablauf von fünf Jahren endet die Auswertung mit der Veröffentlichung eines Abschlussberichts. Hier werden wissenschaftlich fundiert Aussagen zu den ökonomischen Effekten des Modellvorhabens gemacht, die von der Krankenkasse beim Bundesversicherungsamt vorgelegt werden können.


Persönliche Beratung

Dr. Heiko Friedel
Dr. rer. pol.

Telefon 0201/56 596-28
EMail friedel(at)teamgesundheit.de

Projektbezug

Eine Beschreibung des Projektes "Begleitung von Modellvorhaben: Der Selbstbehalttarif" finden Sie hier.

Publikationen

Einen Einblick in Veröffentlichungen aus dem Bereich Forschung und Entwicklung finden Sie hier.