Forschung und Entwicklung

Identifikation von Berufskrankheiten

"Dies hilft einem Bedürfnis ab, welches gewiss hin und wieder nicht bloß von Ärzten, sondern auch von Unternehmen, gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherungsträgern als ein mehr oder weniger dringendes empfunden wird. In einer Zeit, in der man erkannt hat, dass es besser ist, Krankheiten zu verhüten als zu heilen, muss man dennoch auch den Berufskrankheiten Aufmerksamkeit zuwenden, denn in dem Beruf des Menschen, in seiner Beschäftigung liegen eine Unzahl von Krankheitsursachen verborgen."
(Hirt, L. 1871: Die Krankheiten der Arbeiter. Abt. 1: Die Staubinhalations-Krankheiten und die von ihnen besonders heimgesuchten Gewerbe und Fabrikbetriebe. Breslau, zitiert nach Murken 2007 - inhaltlich und sprachlich an die heutigen Gegebenheiten angepasst)

Berufskrankheiten (BK) sind durch den Umgang mit bestimmten Arbeitsstoffen, durch spezielle Arbeitsverfahren oder durch die Arbeit in besonderen Gefährdungsbereichen hervorgerufene Krankheiten, die der Gesetzgeber mit Zustimmung des Bundesrates als entschädigungswürdig anerkennt. Versicherungsrechtlich unterliegen Berufskrankheiten dem ausschließlich arbeitgeberfinanzierten Sozialversicherungszweig der Gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) bzw. deren berufsgenossenschaftlichen Trägern.

"Ist anzunehmen, dass bei einem Versicherten eine berufsbedingte gesundheitliche Gefährdung oder eine Berufskrankheit vorliegt, hat die Krankenkasse dies unverzüglich den für den Arbeitsschutz zuständigen Stellen und dem Unfallversicherungsträger mitzuteilen."
§ 20 Sozialgesetzbuch (SGB) V

Ziele unserer unterstützenden Serviceleistungen:

  • Sicherstellung der den Mitgliedern der Krankenkasse bzw. deren Hinterbliebenen im Schadensfall zustehenden Leistungsansprüche gegenüber der GUV;
  • Gerechte Kostenverteilung zwischen den zuständigen Sozialversicherungsträgern;
  • Aufhellung der Dunkelziffer im BK-Geschehen und damit Unterstützung der präventiven Bemühungen bei der Verhütung von Berufskrankheiten seitens der GUV.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Externe Identifikation und Bearbeitung durch geschultes Personal
  • Keine Störung in den täglichen Betriebsabläufen
  • Keine Bindung von Personal und Ressourcen
  • Keine Extrakosten (z. B. durch Personalschulung)
  • Imagepflege durch optimierten Versichertenservice.

Ablauf im Ermittlungsprozess:

Anhand der zur Verfügung gestellten Daten übernehmen wir die Fallbearbeitung - unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen - von der Identifikation der BK-Verdachtsfälle bis zur Anzeigenstellung. In der Fallbearbeitung werden mehr als 30 der in der Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) gelisteten Berufskrankheiten berücksichtigt.

Das Vorgehen im Ermittlungsprozess orientiert sich primär an den organisatorischen Gegebenheiten Ihrer Krankenkasse.


Profitieren Sie von unseren Erfahrungen im Zusammenhang mit der Ermittlung von Berufskrankheiten in Form einer erfolgsorientierten Serviceleistung.

Auch in Fragen zu abgelehnten Berufskrankheiten, Arbeits- und Wegeunfällen beraten wir Sie gerne.

Sie haben Fragen, sie wünschen nähere Informationen?

Sprechen Sie uns an. Wir freuen uns auf Sie!


Persönliche Beratung

Dr. Anke Siebeneich


Telefon 0201/56 596-26
EMail siebeneich(at)teamgesundheit.de